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Die Werbung eines Rechtsanwaltes mit dem Zusatz "zugelassen am OLG ..." ist nicht irreführend, §§ 3, 5, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 146/12, 20.02.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des BGH überrascht ein wenig. Leider hat der BGH offengelassen, wie lange der Umstand der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte an allen Oberlandesgerichten nicht allen Verkehrskreisen bekannt ist, noch Geltung haben soll.
Verbundene Urteile
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OLG Köln, AZ: 6 U 4/12, 22.06.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Werbung mit Selbstverständlichkeiten UWG Wettbewerbsverstoss zugelassen beim OLG Frankfurt Hamm Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Briefbogen Breifkopf
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