Detailansicht Urteil
Streitwert für die Feststellung einer Mietminderung beträgt den 42-fachen Betrag der Minderung; §§ 3, 9 ZPO, 48 GKG
LG Berlin I, AZ: 65 T 127/13, 13.08.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamburg, AZ: 4 W 138/12, 20.02.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Geschäftswert Beschwerdewert Miete Mietminderung Feststellung Mangel Höhe Mängel Mietmangel Rechtsanwaltwalt Frank Dohrmann Gebühren Klage
Ähnliche Urteile
- KLage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Veränderung Schimmel Beirat Abmahnung Wirtschaftsplan Abschleppen Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Mietminderung Jahresabrechnung Nachbarrecht Arzthaftung Teilungserklärung Sondereigentum Kurioses Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Tierhaltung Nutzungsentschädigung Protokoll Kündigung Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Treppenlift Garage Beschluss Telefonwerbung Verwalter Wurzeln Makler Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!