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Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Mietsache richtet sich nach der Neuvermietung; Kappungsgrenze nicht anwendbar; m§§ 546a Abs. 1 Alt. 2, 558 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 17/16, 18.01.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Rückgabe Mietsache Mietwohnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Zeitpunkt Berechnung
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