Detailansicht Urteil
Streitwert für die Feststellung einer Mietminderung beträgt den 42-fachen Betrag der Minderung; §§ 3, 9 ZPO, 48 GKG
LG Berlin I, AZ: 65 T 127/13, 13.08.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamburg, AZ: 4 W 138/12, 20.02.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Geschäftswert Beschwerdewert Miete Mietminderung Feststellung Mangel Höhe Mängel Mietmangel Rechtsanwaltwalt Frank Dohrmann Gebühren Klage
Ähnliche Urteile
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- Leitungen für Abwasser sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum; §§ 14 Abs. 3, 18, 19 WEG
- Verwirkung der Duldungspflicht bei Verjährung des Beseitigungsanspruchs einer baulichen Veränderung; §§ 9a Abs. 2, 16, 14 WEG; 195, 199, 214, 985, 1004 BGB
- GdWE kann Herausgabeanspruch von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen an sich selbst verlangen (str.); §§ 9a Abs. 2, 16 WEG; 985, 1004 BGB
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Abschleppen Sondereigentum Wohnungseigentümer Wurzeln Arzthaftung Protokoll Makler Verkehrsunfall Verwalter Nutzungsentschädigung Kurioses Garage Organisationsbeschluss Veränderung Einstimmigkeit Treppenlift Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Abmahnung Kündigung Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Miete Anfechtungsklage Mietminderung Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Tierhaltung Teilungserklärung Beirat Beschluss Schimmel Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!