Detailansicht Urteil
Anfechtungsklage muss innerhalb der Begründungsfrist von zwei Monaten ab Beschlussfassung begründet werden, ein Nachschieben von Gründen ist unzulässig; §§ 46 Abs. 1 WEG; 531 ZPO
LG München I, AZ: 36 S 13242/12, 11.04.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 74/08, 16.01.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Fristen materiell-rechtliche Ausschlussfristen Ausschlußfristen begründung Anfechtungsklage 2 Monate 1 Monat materielle Prozessrechtliche Prozessuale Parteivortrag
Ähnliche Urteile
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Telefonwerbung Sondereigentum Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Abschleppen Eigentümerversammlung Mietminderung Miete Beirat Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Schimmel Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Makler Beschluss Verwalter Nachbarrecht Abmahnung Wirtschaftsplan Protokoll Veränderung Treppenlift Kurioses Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Tierhaltung Wohnungseigentümer Garage Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!