Detailansicht Urteil
Versenden eines Schriftsatzes per Telefax kurz vor Fristlauf kann verspätet sein; §§ 85 Abs. 2, 233, 520 Abs. 2 ZPO
OLG Saarbrücken, AZ: 5 U 368/12, 01.08.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frist Fristversäumung Berufungsfrist berufungsbegründungsfrist Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wiedereinsetzung Faxverzögerung Blockieren besetztes besetzter Faxanschluss Verspätung Rechtzeitigkeit verschulden Zurechung
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Makler Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Verkehrsunfall Verwalter Gegenabmahnung Garage Telefonwerbung Veränderung Kündigung Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Arzthaftung Abschleppen Wohnungseigentümer Abmahnung Verwaltungsbeirat Mietminderung Schimmel Beirat Kurioses Miete Tierhaltung Sondereigentum Beschluss Wurzeln Treppenlift Teilungserklärung Nachbarrecht Protokoll Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
