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Amt eines persönlich haftenden WEG-Verwalters geht nicht im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf eine GmbH über; §§ 168, 673 BGB; 26, 27 WEG
OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 159/90, 28.05.1990
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 97/11, 19.06.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Einberufung unzuständige Person Verwalter rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Eigentümerversammlung Ladung Rechtsnachfolger Übertragung Wahl Verwalterwahl Ende Beendigung Verschmelzung KG Komplementär GmbH Übergang
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