Detailansicht Urteil
Bei unklarer Kostenverteilung in der Teilungserklärung verbleibt es beim gesetzlichen Verteilerschlüssel; § 16 Abs. 2 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 S 101/12, 19.06.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/10, 01.04.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gemeinschaftsordnung KOstenverteilerschlüssel Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Änderung Aufbürden Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Nichtigkeit Beschlussfassung Eigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweibeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Treppenlift Gemeinschaftseigentum Verwalter Miete Jahresabrechnung Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Garage Wurzeln Beschluss Abschleppen Verwaltungsbeirat Veränderung Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Kündigung Kurioses Beirat Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Sondereigentum Teilungserklärung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Abmahnung Protokoll Makler Mietminderung Tierhaltung Nachbarrecht Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!