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Eigentümerversammlung kann grds. einen anderen Versammlungsleiter wählen als den amtierenden Verwalter/Zur Anfechtung eines Organisationsbeschlusses; §§ 24 Abs. 5, 27, 43 Abs. 2 WEG
KG Berlin, AZ: 24 W 129/01, 15.01.2003
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AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 1005/12, 25.09.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Versammlungsleitung Eigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bestimmung anderer verwalter Versammlungsleiter Wahl Bottrop Ausschluss Ungeeignetheit
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