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Zur Anfechtung eines Organisationsbeschlusses/ Wirkung eines Zweitbeschlusses/Zur Teilnahme eines Dritten an einer Eigentümerversammlung; §§ 23, 22, 14 Nr. 1 WEG
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 125/96, 10.04.1997
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wiederholungsbeschlusses Eigentümerversammlung rechtsanwalt Teilnahme Dritter erstebeschluss zweitbeschluss anfechtungsklage Frank Dohrtmann Bottrop Organisationsbeschluss anfechtbar selbständig.
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Auch die Unzulässigkeit der Teilnahme einer dritten Person, insbesondere eines Rechtsanwaltes, an einer Eigentümerversammlung ist jahrelange rechtsprechung, auch wenn in enuerer Zeit vermehrt die Auffassung vertreten wird, ein Rechtsanwalt dürfe als Vertreter auf einer Eigentümerversammlung anwesend sein, wenn seine Mandantschaft selber dort nicht anwesend ist.
Die Entscheidung zur fehlenden Anfechtungsmöglichkeit des Zweitbeschlusses scheint auf dem ersten Blick nicht der herrschenden Rechtsprechung zu entsprechen, jedoch dürfte die vom BayObLG vorgenommene Auslegung des Zweitbeschlusses als Ausführungsbeschluss des Erstbeschlusses zutreffend sein.