Detailansicht Urteil
Zur Kostentragung des Verwalters in einem Anfechtungsverfahren; §§ 49 Abs. 2 WEG, 91a Abs. 2 ZPO
LG Lüneburg, AZ: 9 T 87/11, 20.10.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 56/13, 27.01.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: KOstenerstattung Verwalter § 49 WEG Anfechtungsklage Anfechtungsverfahren beschlussanfechtung Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann 91a ZPO Bottrop
Ähnliche Urteile
- Schadenersatzansprüche wegen Säumnisse des Verwalters müssen gegenüber der GdWE geltend gemacht werden; §§ 18 Abs. 1 und 2; 27 WEG; 280 BGB
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Es kann nur Einen geben!!! Unrechtmäßiger zweiter Verwalter haftet als vollmachtloser WEG-Verwalter
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Verkehrsunfall Abschleppen Garage Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Teilungserklärung Protokoll Eigentümerversammlung Tierhaltung Einstimmigkeit Kündigung Beschluss Verwalter Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Schimmel Miete Wurzeln Kurioses Wirtschaftsplan Beirat Arzthaftung Organisationsbeschluss Veränderung Nutzungsentschädigung Makler Sondereigentum Abmahnung Nachbarrecht Jahresabrechnung Mietminderung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!