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Zur Haftung des Verwalters wegen verzögerter Instandsetzung; §§ 21, 27 WEG; 280 BGB
AG Hamburg-Mitte, AZ: 102d C 74/12, 18.06.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: 102 d C 74/12 Eigentümergemeinschaft ordnungsgemäße verwaltung Feuchtigkeit Schimmel mietminderung Schadensersatz Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Haftung Verantwortung verantworten Gemeinschaftseigentum Sondereigentum
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