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Zum Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen beschlossener, aber nicht durchgeführter Sanierungsmassnahmen; §§ 280 Abs. 1, 2, 286 Abs. 1, 2 Nr. 4 BGB
LG München I, AZ: 36 S 16560/12, 07.11.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadenersatz Miteigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft ordnungsgemäße verwaltung Feuchtigkeit Schimmel mietminderung Schadensersatz Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Haftung Verantwortung verantworten Gemeinschaftseigentum Sondereigentum
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