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Keinen Anspruch auf Rechnungslegung des ausgeschiedenen WEG-Verwalters ohne Eigentümerbeschluss
AG Bottrop, AZ: 20 C 48/10, 15.04.2011
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung zeigt wieder einmal, dass die Gerichte mittlerweile für nahezu jede Handlung des Verwalters oder der Eigentümergemeinschaft einen Beschluss verlangen. Auch wenn diese sich immer mehr durchsetzende Rechtsprechung angesichts der hohen Kosten, die bei der Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung entstehen, wenig Praxisnähe zeigt, kann nur empfohlen werden, sämtliches Vorgehensweisen durch einen entsprechenden Beschluss abzusichern.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft ehemalige Verwalterin Jahresabrechnung Erstellung etwaige erforderlichen Unterlagen Vertragsverhältnisse Abwicklung § 28 WEG.
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