Detailansicht Urteil
Beschluss trotz Ladungsmangel zu einer Eigentümerversammlung bei fehlender Kausalität des Mangels wirksam; § 25 Abs. 5 WEG
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 539 C 30/12, 04.09.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 121/13, 28.01.2014
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 62/12, 14.02.2013
-
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 199/04, 08.12.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Beschluss Einladung Eigentümerversammlung Ankündigung Ladungsmangel Kausalität
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Veränderung Teilungserklärung Nachbarrecht Miete Mietminderung Abschleppen Makler Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Verwalter Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Kündigung Organisationsbeschluss Telefonwerbung Beirat Verwaltungsbeirat Protokoll Beschluss Anfechtungsklage Arzthaftung Jahresabrechnung Wurzeln Sondereigentum Treppenlift Tierhaltung Wirtschaftsplan Abmahnung Kurioses Gegenabmahnung Garage Eigentümerversammlung Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!