Detailansicht Urteil
Mieter darf Vermieter aus der Wohnung werfen; §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 535, 543 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 289/13, 04.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Rauswurf Besitz Eigentum Mieter Vermieter Besichtigungsrecht sachlich gerechtfertigter Grund Wohnungsbesichtigung
Ähnliche Urteile
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- Leitungen für Abwasser sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum; §§ 14 Abs. 3, 18, 19 WEG
- Verwirkung der Duldungspflicht bei Verjährung des Beseitigungsanspruchs einer baulichen Veränderung; §§ 9a Abs. 2, 16, 14 WEG; 195, 199, 214, 985, 1004 BGB
- GdWE kann Herausgabeanspruch von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen an sich selbst verlangen (str.); §§ 9a Abs. 2, 16 WEG; 985, 1004 BGB
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Garage Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Wohnungseigentümer Mietminderung Abmahnung Veränderung Tierhaltung Beirat Teilungserklärung Kurioses Protokoll Abschleppen Verwalter Miete Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Kündigung Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Beschluss Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Nachbarrecht Telefonwerbung Eigentümerversammlung Schimmel Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Makler Verwaltungsbeirat Sondereigentum Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!