Detailansicht Urteil
Bei formunwirksamen Schenkungsvertrag muss der beschenkte nur die Leistungsbewirkung beweisen;§§ 812, 518 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 150/11, 11.03.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schenkung formunwirksamkeit rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Beschenkter Rückforderung ohne Rechtsgrund Darlehn DaRLEHEN Leistungskondiktion Beweislast
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Makler Wirtschaftsplan Sondereigentum Abschleppen Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Mietminderung Telefonwerbung Beirat Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Treppenlift Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Einstimmigkeit Miete Kündigung Wurzeln Verwaltungsbeirat Abmahnung Garage Kurioses Verkehrsunfall Schimmel Protokoll Verwalter Veränderung Beschluss Arzthaftung Eigentümerversammlung Tierhaltung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
