Detailansicht Urteil
Obsiegender Wohnungseigentümer muss sich an den Kosten einer Einziehungsklage beteiligen; § 16 Abs. 4, 18 WEG
OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 356/93, 03.05.1996
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 342/11, 26.10.2012
-
BayObLG München, AZ: BReg. 2 Z 44/82, 28.04.1983
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Abmahnung muss Drohung des Entzugs von Wohneigentum enthalten, ist aber auch ohne eine solche Drohung wirksam, wenn auch ohne Rechtsfolgen; §§ 17, 44 WEG
- Verwahrloste Wohnung kann Entziehung des Wohneigentum begründen - Verwalter kann ohne Beschluss Klage erheben; §§ 17, 25 Abs. 4 WEG
- Nach erhobener Entziehungsklage ist keine weitere Abmahnung erforderlich; § 18 Abs. 1 WEG
- Wohnungseigentümer darf nach erfolgreicher Einziehungsklage nicht als Mieter oder Nutzungsberechtigter in der Wohnung wohnen bleiben; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 18 Abs. 1, 2 Nr. 1 WEG
- Kosten der Entziehungsklage sind auch in einer Zweiergemeinschaft Verwaltungskosten; §§ 16 Abs. 7, 18 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Tierhaltung Einstimmigkeit Veränderung Gegenabmahnung Sondereigentum Beirat Protokoll Beschluss Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Abschleppen Miete Telefonwerbung Schimmel Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Makler Mietminderung Eigentümerversammlung Arzthaftung Kündigung Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Treppenlift Organisationsbeschluss Garage Verwalter Kurioses Abmahnung Verwaltungsbeirat Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
