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Umlegung von Kosten nur auf die vermieteten Wohnungen ist unzulässig; § 16 Abs. 3 WEG
AG Heilbad Heiligenstadt, AZ: 3 C 331/13, 20.12.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Der Beschluss, einzelne Kosten der Verwaltung nur auf die Eigentümer umzulegen, die ihre WOhnung vermietet haben, dürfte mangels Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft sogar nichtig sein.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Einladung Ankündigung Eigentümerversammlung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kostenänderung kostenverteilung unangemessen billig gerecht benachteiligt benachteiligen
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