Detailansicht Urteil
Schadensersatz gegen den Verwalter wegen verspäteter Abrechnung nur nach vorheriger Fristsetzung gem. § 281 BGB
AG München, AZ: 484 C 32553/12, 29.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Frist erstellung Fälligkeit verwalter 3 bis 6 Monate Fristsetzung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop ausgeschiedener ehemaliger verwalter verspäteter Erstellung Beschlussfassung Wohnungseigentümergemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
- Schadenersatzansprüche wegen Säumnisse des Verwalters müssen gegenüber der GdWE geltend gemacht werden; §§ 18 Abs. 1 und 2; 27 WEG; 280 BGB
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Es kann nur Einen geben!!! Unrechtmäßiger zweiter Verwalter haftet als vollmachtloser WEG-Verwalter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Veränderung Wurzeln Jahresabrechnung Abschleppen Treppenlift Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Anfechtungsklage Tierhaltung Wirtschaftsplan Miete Kündigung Abmahnung Arzthaftung Kurioses Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Mietminderung Schimmel Beschluss Verkehrsunfall Beirat Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Garage Protokoll Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Makler Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!