Detailansicht Urteil
Schadensersatz gegen den Verwalter wegen verspäteter Abrechnung nur nach vorheriger Fristsetzung gem. § 281 BGB
AG München, AZ: 484 C 32553/12, 29.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Frist erstellung Fälligkeit verwalter 3 bis 6 Monate Fristsetzung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop ausgeschiedener ehemaliger verwalter verspäteter Erstellung Beschlussfassung Wohnungseigentümergemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Miete Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Mietminderung Verwalter Garage Kurioses Einstimmigkeit Protokoll Makler Wirtschaftsplan Sondereigentum Nachbarrecht Beirat Veränderung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Tierhaltung Wurzeln Beschluss Treppenlift Kündigung Telefonwerbung Abschleppen Anfechtungsklage Teilungserklärung Schimmel Abmahnung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
