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Mieter darf Möbel an Außenwände stellen und muss nur zweimal täglich lüften; § 536 Abs. 1 BGB
LG Gießen, AZ: 1 S 199/13, 02.04.2014
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LG Bonn, AZ: 6 S 69/12, 13.09.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schimmel Feuchtigkeit Möbel Wand Wände Außenwand Abstand direkt Schrank Rechtsanwalt Frank DOhrmann Mieter Vermieter Mietmangel bauseitsbedingter nutzungsbedingter Bottrop
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