Detailansicht Urteil
Bezeichnung eines Teamleiters als Kollegenschwein rechtfertigt keine fristlose Kündigung; §§ 626 Abs. 1 BGB; 1 KSchG
LAG Köln, AZ: 11 Sa 905/13, 07.05.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beleidigung fristlose Kündigung Schwerbehinderung SchwBG Arbeitsrecht Arbeitgeber Mitarbeiter verhaltensbedingte Kündigung personenbedingte Abmahnung verfehlung ultima ratio kurioses
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Treppenlift Verwalter Kündigung Wurzeln Jahresabrechnung Nachbarrecht Teilungserklärung Gegenabmahnung Tierhaltung Anfechtungsklage Mietminderung Abschleppen Beirat Sondereigentum Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Schimmel Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Beschluss Makler Kurioses Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Garage Wirtschaftsplan Miete Veränderung Wohnungseigentümer Protokoll Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!