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Der auf notwendige Instandsetzungen entfallende Kostenanteil darf bei Modernisierungsmaßnahmen nicht auf Mieter umgelegt werden;§§ 554 Abs. 2, BGB; 559 Abs. 1 BGB a.F.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 88/13, 17.12.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Modernisierung Mieterhöhung Kosten Mieter Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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