Detailansicht Urteil
Verwalter muss Jahresabrechnung vor der Eigentümerversammlung an die Eigentümer übersenden.
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 166/13, 12.11.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 164/13, 12.11.2014
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 372/13, 11.11.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Eigenbedarfskündigung Garage Eigentümerversammlung Tierhaltung Treppenlift Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Kurioses Makler Organisationsbeschluss Beirat Anfechtungsklage Sondereigentum Arzthaftung Schimmel Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Verwalter Mietminderung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Veränderung Abschleppen Telefonwerbung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Beschluss Teilungserklärung Kündigung Jahresabrechnung Abmahnung Gegenabmahnung Wurzeln Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!