Detailansicht Urteil
Werkunternehmer trägt das Einschätzungs- und Prognoserisiko; §§ 254, 278, 280, 633ff BGB, 315, 538 Abs. 2 Nr. 1, 547 Nr. 6 ZPO
OLG Hamm, AZ: 24 U 43/13, 25.11.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Werkvertragsrecht Stufe kleinere Fenster Türen Mieten Schadensersatz Schadenersatz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bauunternehmer Haftung Mangelhaftigkeit Mängel Bottrop
Ähnliche Urteile
- Fehlen einer zugesicherten Werksgarantie ist ein erheblicher Mangel; § 437 BGB
- Beim Auto eingebaute Auspuffanlage zu schnell verrostet: Welche Ansprüche hat der Besteller aus dem Werkvertrag?
- Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Schadensersatzanspruch
- Anspruch auf den restlichen Werklohn für die Verlegung von Parkett
- Absage eines Konzerttermins ist nicht zwangsläufig Kündigung des Verastaltungsvertrags
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Beirat Mietminderung Makler Eigentümerversammlung Treppenlift Teilungserklärung Nachbarrecht Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Kündigung Beschluss Telefonwerbung Miete Kurioses Garage Gemeinschaftseigentum Wurzeln Schimmel Gegenabmahnung Verkehrsunfall Veränderung Abschleppen Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Protokoll Verwalter Jahresabrechnung Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Abmahnung Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
