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Kosten der Ersatzzustellung gem. § 45 WEG können nicht nach § 91 ZPO festgesetzt werden
LG Karlsruhe, AZ: 7 T 15/14, 20.06.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Ersatzzustellungsbevollmächtigter Verfahrenskosten Festsetzung Kostenfestsetzungsverfahren Kostenfestsetzungsbeschluss Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Verwaltungskosten
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