Detailansicht Urteil
Ein Verein kann eine Sonderumlage bis zum 6-fachen des Beitrages von den Mitgliedern verlangen; §§ 38, 58 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 91/06, 24.09.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beitrag Beiträge Sonderumlage vereinsaustritt kündigung Sonderkündigung beitragverpflichtung e.V. eingetragener verein Satzung Mitglieder Vereinsmitlieder Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottorp
Ähnliche Urteile
- Antrag auf Zuschreibung eines Kraftfahrzeugstellplatzes zu einer Wohnung im Wohnungsgrundbuch
- Verlangen der Einberufung einer außerordentlichen Versammlung der Mitglieder eines Vereins während der Corona-Pandemie
- Haus und Grund e.V. darf nicht Gesellschafter einer gewerblichen Hausverwaltung sein
- Haftung bei grob fahrlässiger Schädigung eines Vereines
- Keine Vergütung bei ehrenamtlicher Vereinsarbeit
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Treppenlift Sondereigentum Arzthaftung Mietminderung Nachbarrecht Schimmel Tierhaltung Protokoll Telefonwerbung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Kurioses Organisationsbeschluss Kündigung Jahresabrechnung Wurzeln Garage Eigentümerversammlung Beschluss Abmahnung Miete Makler Verwalter Anfechtungsklage Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Abschleppen Verkehrsunfall Beirat Wohnungseigentümer Veränderung Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
