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Wohngeldrückstände des Veräußerers sind kein wichtiger Grund zur Verweigerung der Verwalterzustimmung; §§ 12 Abs. 1 u. 3 WEG
OLG Brandenburg, AZ: 5 Wx 49/07, 12.01.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentum Wohnungseigentümergemeinschaft Verwalterzustimmung Verweigerung wichtiger Grund Erwerber Rechtsanwalt frank Dohrmann Schadenersatz Schadensersatz bottrop Wohngeldrückstände Schulden verbindlichkeiten Hausgeldschulden
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