Detailansicht Urteil
Einer Grenzanlage i.S.d. § 921 BGB braucht keine scheidende Wirkung zukommen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 11/02, 07.03.2003
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Grenze Nachbar Nachbargrundstück Bottrop § 921 BGB grenzscheidende Wirkung Anlage Grenzanlage Grundstück Nutzung grunddienstbarkeitsähnliches Nutzungsrecht Grenzlinie Wegerecht Notwegerecht Grenzscheidung gemeinschaftlich Grenzeinrichtung Garageneinfahrt Hofeinfahrt
Ähnliche Urteile
- Gemeinsam errichteter Zaun wurde nicht auf die Grundstücksgrenze gesetzt - Dennoch kein Anspruch auf Umsetzung
- Streitigkeit über Anspruch auf Kündigung des Mieters des Nachbarn ist mit 2-facher Jahresmiete anzusetzen.
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Wurzeln Mietminderung Veränderung Nachbarrecht Abschleppen Kündigung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Telefonwerbung Wirtschaftsplan Miete Abmahnung Einstimmigkeit Tierhaltung Protokoll Beschluss Garage Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Kurioses Arzthaftung Schimmel Verwalter Beirat Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Treppenlift Makler
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!