Detailansicht Urteil
Zur Verwirkung eines Beseitigungsanspruches einer Eigentümergemeinschaft
LG Dortmund, AZ: 1 S 464/14, 20.10.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 56/12, 08.02.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 233/10, 10.06.2012
-
OLG Düsseldorf, AZ: I-9 U 48/10, 28.06.2010
-
LG Duisburg, AZ: 2 O 104/09, 08.01.2010
-
OLG Hamm, AZ: 5 U 118/07, 03.12.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verjährung Trennung
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Beschluss Wurzeln Teilungserklärung Organisationsbeschluss Veränderung Jahresabrechnung Protokoll Wirtschaftsplan Kündigung Makler Eigentümerversammlung Kurioses Beirat Tierhaltung Miete Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Abschleppen Nachbarrecht Arzthaftung Abmahnung Nutzungsentschädigung Schimmel Gemeinschaftseigentum Verwalter Anfechtungsklage Garage Mietminderung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Treppenlift Sondereigentum Gegenabmahnung Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

Die Annahme einer Verwirkung dürfte im vorliegenden Verfahren auch in Anbetracht von § 902 BGB mehr als zweifelhaft sein.
Da eine Grunddienstbarkeit nicht eingetragen war, konnte auch eine Beschlussfassung keine konkludente Zustimmung zur Verlegung der Leitungen über das Gemeinschaftsgrundstück für später eingetretene Wohnungseigentümer begründen, da Belastungen des Grundstückes nicht durch Beschluss wirksam auch für den Rechtsnachfolger geregelt werden können. Es bedarf vielmehr einer Vereinbarung und einer grundbuchrechtlichen Absicherung.