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Zur überhöhten Sicherheitsleistung eines Mietvertrages; §§ 139, 551 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 243/03, 30.06.2004
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Keywords: Kaution Begrenzung Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mieter Vermieter Dritter Sicherheitsleistung
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