Detailansicht Urteil
Beweissicherungsverfahren erst nach Vorbefassung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zulässig; §§ 21 WEG; 485 ZPO
AG München, AZ: 482 H 738/16, 21.04.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 1 T 10029/16, 25.07.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerversammlung Mangel Gutachten Gutachter Sachverständiger Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Kläger haftet wegen Treuepflichten der Wohnungseigentümer für Zustellungsfehler des Gerichts; § 46 WEG
- WEG-Gericht ist bei Klagen unter Wohnungseigetümern nur bei wohnungseigentumsrechtlichen Bezug zuständig; §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; 43 Abs. 2 WEG
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Kündigung Abschleppen Makler Verwaltungsbeirat Treppenlift Eigenbedarfskündigung Beschluss Telefonwerbung Jahresabrechnung Abmahnung Arzthaftung Tierhaltung Schimmel Nachbarrecht Beirat Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Teilungserklärung Miete Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Anfechtungsklage Kurioses Gegenabmahnung Mietminderung Nutzungsentschädigung Wurzeln Eigentümerversammlung Protokoll Veränderung Verwalter Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
