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Gemeinschaftsliche Heizungsanlage in Sondereigentum stehenden Räumen zulässig; §§ 15, 71f , 81 Abs. 1 GBO; 5 Abs. 2, 8 WEG
OLG Bremen, AZ: 3 W 28/15, 28.04.2016
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OLG Schleswig, AZ: 2 W 13/06, 06.03.2006
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 14/77, 02.02.1979
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Heizungsanlage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Badezimmer Bottrop
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- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
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