Detailansicht Urteil
Gemeinschaftsliche Heizungsanlage in Sondereigentum stehenden Räumen zulässig; §§ 15, 71f , 81 Abs. 1 GBO; 5 Abs. 2, 8 WEG
OLG Bremen, AZ: 3 W 28/15, 28.04.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Schleswig, AZ: 2 W 13/06, 06.03.2006
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 14/77, 02.02.1979
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Heizungsanlage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Badezimmer Bottrop
Ähnliche Urteile
- Leitungen für Abwasser sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum; §§ 14 Abs. 3, 18, 19 WEG
- GdWE kann Herausgabeanspruch von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen an sich selbst verlangen (str.); §§ 9a Abs. 2, 16 WEG; 985, 1004 BGB
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Garage Miete Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Beschluss Nachbarrecht Wohnungseigentümer Teilungserklärung Gegenabmahnung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Mietminderung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Kurioses Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Protokoll Verwalter Treppenlift Abschleppen Kündigung Verkehrsunfall Beirat Abmahnung Schimmel Arzthaftung Makler Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Tierhaltung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!