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Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegenüber Bauträger beginnt erst mit Erwerb der Eigentumswohnung
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 49/15, 25.02.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 171/15, 12.05.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Mängel Gewährleistung Verjährung Gemeinschaftseigentum Vergemeinschaftung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Ersterwerb werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Bauträger Haftung Bottrop
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