Detailansicht Urteil
offene Treuhandkonten führen zur Anfechtung der Jahresabrechnung; §§ 21, 28 WEG
AG Mettmann, AZ: 24 C 40/14, 15.04.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hamburg-Mitte, AZ: 10 C 24/14, 25.07.2014
-
LG Frankfurt (Oder), AZ: 16 S 46/14, 14.07.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Wohnungseigentümerversammlung Beschlussanfechtung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Verwalterwahl Neuwahl drei Vergleichsangebote Bottrop
Ähnliche Urteile
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweibeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Nachbarrecht Arzthaftung Garage Beirat Beschluss Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Gegenabmahnung Telefonwerbung Abschleppen Miete Verwalter Abmahnung Kurioses Tierhaltung Protokoll Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Veränderung Teilungserklärung Organisationsbeschluss Schimmel Mietminderung Anfechtungsklage Makler Kündigung Treppenlift Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Wurzeln Eigentümerversammlung Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!