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Zur Zulassung verspätetem Beweisantrittes / Zusicherung der fehlenden Kenntnis eines Mangels keine Zusicherung der Mangelfreiheit; §§ 463, 467 BGB; 282, 528 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 194/89, 09.11.1990
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Kaufrecht Gewährleistung Arglistiges Verschweigen Mangel Bottrop
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