Detailansicht Urteil
Zu den Voraussetzungen eines Räumungsschutzantrages, § 765a Abs. 3 ZPO
AG Bottrop, AZ: 18 M 2503/16, 02.01.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zwangsvollstreckung Räumung Vollstreckungsabwehrklage gute Sitten Verstoß Verstoss Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vermieter Mietvertrag Schuldner
Ähnliche Urteile
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Keine Streitwerterhöhung einer Räumungsklage bei mehreren Kündigungen
- Beschwerdewert einer Räumungsklage ist die 42-fache Nettomiete; §§ 8, 9 ZPO
- Kündigung im Räumungsprozess ohne Vollmacht wirksam/ fristlose Kündigung wegen erhöhungsbedingter Rückstände einer Betriebskostenerhöhung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Anfechtungsklage Kündigung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Miete Nutzungsentschädigung Beirat Protokoll Telefonwerbung Abschleppen Verkehrsunfall Beschluss Sondereigentum Einstimmigkeit Verwalter Wurzeln Abmahnung Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Veränderung Arzthaftung Mietminderung Kurioses Nachbarrecht Schimmel Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Makler Tierhaltung Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
