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Kein Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache ohne Inverzugsetzung; §§ 535, 546, 280, 281 BGB
AG Zweibrücken, AZ: 2 C 71/13, 26.06.2013
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AG Bottrop, AZ: 11 C 243/16, 12.01.2017
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 283/07, 22.10.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Aufforderung Fristsetzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Vermieter Schadenersatz Mangel Mängel
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