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Eigentümergemeinschaft haftet bei Instandsetzungsmaßnahmen auch für Schäden am Sondereigentum/ fiktive Abrechnung des Schadens zulässig; §§ 14 Nr. 4 WEG; 249 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 124/16, 09.12.2016
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LG Itzehoe, AZ: 11 S 70/09, 01.06.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Aufopferungsgedanke Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Wasserschaden Rohrbruch Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Duldung
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