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Zur Beschwer eines Wohnungseigentümers zur Feststellung von Rechtsmitteln; § 26 Nr. 8 EGZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 88/16, 09.02.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Beschwerdewert GKG Rechtsanwalt Frank Dohrmann WEG Wohnungseigentümergemeinschaft Revision
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