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Fußbodenheizung ist Sondereigentum; § 5 WEG
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 80/16, 14.09.2017
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LG Koblenz, AZ: 2 S 49/13, 10.03.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 176/10, 08.07.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Gemeinschaftseigentum Nichtigkeit Bestimmtheit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Kostentragungspflicht
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- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
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