Detailansicht Urteil
Streitwert des Beweissicherungsverfahren entspricht dem Hauptsacheverfahren; §§ 3, 485 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: III ZB 33/04, 16.09.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert beschwerdewert Kosten Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Gutachter muss Verlangen zur Erhöhung seiner Gebühren vor Erstellung des Gutachtens beantragen;
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Mietminderung Treppenlift Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Verwalter Wurzeln Gemeinschaftseigentum Makler Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Nachbarrecht Anfechtungsklage Teilungserklärung Veränderung Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Protokoll Arzthaftung Organisationsbeschluss Telefonwerbung Abmahnung Kurioses Beirat Jahresabrechnung Kündigung Sondereigentum Abschleppen Schimmel Garage Miete Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
