Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer muss Wohnungstür nicht selber austauschen/ Keine Beschlussfassung über entstandene Kosten ohne konkrete Rechnungsbelege
AG Essen, AZ: 196 C 87/13, 02.09.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 80/16, 14.09.2017
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 473/16, 11.04.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: arbeiten selbst KOsten Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nichtigkeit Unbestimmtheit
Ähnliche Urteile
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Miete Verwalter Einstimmigkeit Anfechtungsklage Abmahnung Wurzeln Treppenlift Gegenabmahnung Sondereigentum Beschluss Protokoll Organisationsbeschluss Veränderung Nutzungsentschädigung Mietminderung Schimmel Verkehrsunfall Kündigung Beirat Arzthaftung Garage Telefonwerbung Makler Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Kurioses Tierhaltung Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!