Detailansicht Urteil
Keine Nichtigkeit eines die Veräußerungszustimmung verweigernden WEG-Beschlusses
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 241/11, 20.07.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Schwerin, AZ: 11 C 141/13, 27.06.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zustimmung Veräußerung Wohnung Wohneigentum Negativbeschluss Grundbuch Verweigerung Zustimmungsverweigerung wichtiger Grund
Ähnliche Urteile
- Schadenersatzansprüche wegen Säumnisse des Verwalters müssen gegenüber der GdWE geltend gemacht werden; §§ 18 Abs. 1 und 2; 27 WEG; 280 BGB
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Es kann nur Einen geben!!! Unrechtmäßiger zweiter Verwalter haftet als vollmachtloser WEG-Verwalter
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Wirtschaftsplan Kurioses Verkehrsunfall Treppenlift Nutzungsentschädigung Schimmel Makler Jahresabrechnung Wurzeln Miete Teilungserklärung Tierhaltung Kündigung Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Beirat Sondereigentum Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Abmahnung Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Abschleppen Garage Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Anfechtungsklage Beschluss Mietminderung Protokoll Verwalter Veränderung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 51), wonach bei Fehlen eines wichtigen Grundes ein die Zustimmung verweigernder Beschluss nichtig ist. Somit sind zustimmungsverweigernde Beschlüsse nur noch anfechtbar. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Instanzgerichte dem BGH folgen werden.