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Zur Aufhebung eines Mietvertrages mit dem Hauptmieter trotz bestehendes Untermietverhältnis mit einem Dritten; §§ 138, 311, 546 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 76/17, 18.04.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Untermietverhältnis Untermieter Untermietvertrag Kündigung Beendigung Aufhebungsvertrag zu Lasten dritter Frank Dohrmann Bottrop Rechtsanwalt Sittenwidirgkeit Rechtsmissbrauch rechtsmißbräuchlich Rechtsmißbrauch rechtsmissbräuchlich
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