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Beklagter obsiegender Wohnungseigentümer haftet für Verfahrenskosten; Wirtschaftsplan kann durch Zweitbeschluss ersetzt werden; §§ 16, 28 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 168/13, 04.04.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: quotale HAftung Miteiegetumsanteile Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop verband Eigentümergemeinschaft Klage 10
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