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Kostenerstattung des Gegners bei abgelehntem Befangenheitsantrag??, §§ 91 Abs.1, 97 Abs. 1; 406 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZB 13/18, 07.11.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sachverstäniger Richter Befangenheitsantrag Kostenersattung Kostenfestsetzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Gegenstandswert für Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO richtet sich nach der Hauptsache; §§ 25, 33 RVG
- Gericht darf keine Kosten für zusätzliche Fax-Kopien berechnen, wenn zugleich per beA übermittelt wurde; § 28 Abs. 1 GKG; Nr. 9000 Ziffer 1b KV-GKG
- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
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