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Zur Notwendigkeit der Beschlussfeststellung und der Wirksamkeit von Negativbeschlüssen, §§ 23 Abs. 1, 23 Abs. 4 S. 1, 24 Abs. 6 S. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschluss Beschlussverkündung Beschlussfeststellung Protokoll Negativbeschluss Negativbeschluß Anfechtung Anfechtungsklage anfechtbar isoliert Verpflcihtungsantrag Wohnungseigentümer Verwalter Nichtbeschluss
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Zum einen hat der BGH dargelegt, dass die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlußergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung konstitutive Bedeutung zukommt, auch wenn dies konkludent soll erfolgen können.
Zum anderen hat der BGH einen alten Meinungsstreit geklärt, wonach einem Negativbeschluss Beschlussqualität zukommt, mit der Folge, dass Negativbeschlüsse nicht nur isoliert anfechtbar sind, sondern zur Vermeidung eines negativen Beschlussergebnisses sogar angefochten werden müssen.