Detailansicht Urteil
WEG-Verwalter muss auch in der Corona-Pandemie Eigentümern Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren
AG Geislingen a. d. Steige, AZ: 1 C 172/20 WEG, 06.07.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anspruch Verwalterunterlagen Akteneinsicht Belegeinsicht Belegprüfung
Ähnliche Urteile
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
- Schadenersatzansprüche wegen Säumnisse des Verwalters müssen gegenüber der GdWE geltend gemacht werden; §§ 18 Abs. 1 und 2; 27 WEG; 280 BGB
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Schimmel Tierhaltung Wurzeln Miete Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Teilungserklärung Telefonwerbung Jahresabrechnung Garage Verkehrsunfall Makler Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Kurioses Protokoll Nachbarrecht Beschluss Mietminderung Verwalter Wohnungseigentümer Abmahnung Kündigung Veränderung Treppenlift Beirat Abschleppen Einstimmigkeit Sondereigentum Arzthaftung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!