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Corona-Pandemie führt zur Verlängerung von Fitness-Studio-Verträgen (sehr str.)
AG Torgau, AZ: 2 C 382/19, 20.08.2020
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Verlängerung des Kündigungsteitraums von Fitnessverträgen aufgrund der coronavedingten Schließungen ist in der Rechtsprechung sehr umstritten ( a.A.: LG Osnabrück 2 S 35/21 sowie AG Frankenthal 3c C 4/21) . Eine Rechtsgrundlage hierfür gibt es nicht, so bisher nur untere Instanzen zum Teil eine Verlängerung ohne dogmatische Herleitung oder Angabe einer Rechtsgrundlage als "zumutbar" erachtet haben.
Verbundene Urteile
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AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3c C 4/21, 20.07.2021
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LG Osnabrück, AZ: 2 S 35/21, 09.07.2021
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AG Paderborn, AZ: 57a C 245/20, 09.07.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Covid-10 Corona Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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